1. Home
  2. /
  3. Neuwagen
  4. /
  5. Dienstleistungen Neuwagen
  6. /
  7. Garantie und Versicherung

Garantie und Versicherung

Auch nach dem Kauf Ihres Fahrzeuges lassen wir Sie nicht alleine. Verschaffen Sie sich hier schon vorab einen Überblick zu Garantie und Versicherung und sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an – wir beraten Sie gerne.

Wissenswertes rund um Ihre Garantie.

Um Ihnen lange die Freude am Fahren zu garantieren, bieten wir Ihnen besondere Garantieversprechen. So können Sie weiterhin jeden Tag mit Ihrem BMW oder MINI sorglos genießen.

Kontaktieren Sie uns

Qualitätsbrief – Neuwagen


Folgende Leistungen aus dem BMW Qualitätsbrief können Sie und Folgeerwerber innerhalb des zweijährigen Qualitätszeitraums nach Erstzulassung bzw. nach erstmaliger Auslieferung des Fahrzeuges in ganz Europa* bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben** geltend machen:

 

Das Leistungspaket umfasst:
  • Die kostenfreie Beseitigung eines technischen Mangels
  • Die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service
  • Die Übernahme etwaig anfallender Abschleppkosten.

 

Möchten Sie Ihre Garantie verlängern?

Mit einer Laufzeitverlängerung zwischen 12 und 24 Monaten können Sie sich sogar noch länger gegen unkalkulierbare Reparaturkosten wappnen. Für die Laufzeitverlängerung gilt ein erweiterter Kundenselbstbehalt für Lohn- und Materialkosten von 250 € pro Schadenfall. Die EUROPlus Garantie und ihre Laufzeitverlängerung können Sie für Ihr BMW Neufahrzeug bis zu zwei Jahre nach Erstzulassung bei Ihrem verkaufenden BMW Vertragshändler bzw. Niederlassung abschließen. Die Laufleistung des Fahrzeugs darf zum Zeitpunkt des Garantieschlusses den Durchschnittswert von 3.333 km/Monat nicht überschreiten und bei Garantiestart max. 80.000 km betragen.

EUROPlus – GEBRAUCHTWAGEN


EUROPlus für Gebrauchte Automobile bietet eine Komplettgarantie auf alle mechanischen und elektronischen Fahrzeugteile – für ein Jahr, europaweit. Sie gilt für BMW und MINI Fahrzeuge bis zu einem Alter von acht Jahren nach Erstzulassung (für andere Fabrikate u.a. nur bis zu sechs Jahre).

 

Das Leistungspaket umfasst:
  • Keine Kilometerbegrenzung innerhalb der Laufzeit
  • Übertragbarkeit auf den nächsten Besitzer
  • 100% Lohnkostenübernahme* und 100% Materialkostenübernahme bis 100.000 km Gesamtlaufleistung

 

Möchten Sie Ihre Garantie verlängern?

Wenn Sie sich für einen längeren Zeitraum gegen unvorhersehbare Reparaturkosten absichern wollen, können Sie die EUROPlus Garantie auf Wunsch gern wahlweise zwischen 12 und 24 Monate verlängern. Der einzige Unterschied zwischen der EUROPlus Garantie im ersten Jahr und der Laufzeitverlängerung besteht darin, dass während der Laufzeitverlängerung ein erweiterter Kundenselbstbehalt für Lohn- und Materialkosten von 250 € pro Schadensfall gilt. Die Laufzeitverlängerung können Sie nur mit der EUROPlus Garantie abschließen und nicht nachträglich vereinbaren.

* Leistungsumfang und -ausschlüsse richten sich nach den Garantiebedingungen. Die Kilometerbegrenzung bei Abschluss beträgt max. 160.000 km.

Wissenswertes rund um Ihre Versicherung.

Um Ihnen lange die Freude am Fahren zu garantieren, bieten wir Ihnen auch ein großes Angebot an Versicherungen. Diese können optional zu Ihrem Fahrzeugkauf dazu gebucht werden. Sie haben Fragen dazu oder schon genaue Vorstellungen? Dann melden Sie sich bei uns.

Kontaktieren Sie uns

Ratenschutzversicherung


Übernimmt, wenn Sie mal Unterstützung brauchen.

Die Ratenschutzversicherung* übernimmt die laufenden Monatsraten ab dem 43. Tag (gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag) nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit** durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Und auch im Todesfall deckt die Ratenschutzversicherung die noch ausstehenden Raten ab.***

  • Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 4. Monat (“Karenzzeit“) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und max. 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung.**
  • Alternativ besteht Schutz gegen Schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort („Karenzzeit“), so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag.**

* Vertragspartner sind die Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLV) und die Allianz Versicherungs-AG (AZV), Unternehmen der Allianz Gruppe. Die DLV ist Risikoträger für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit. Die AZV ist Risikoträger für das Risiko Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz gegen Schwere Krankheiten. ** Ausnahme: die Schlussrate bei der BMW Ziel-Finanzierung. *** Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen. ** Ausgenommen ist „BMW Protection“.

Leasingratenversicherung


Sorgenfrei Freude am Fahren.

Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Leasingratenversicherung die Zahlung der monatlichen Leasingraten nach Ablauf der leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, maximal bis 35 Monate je Leistungsfall.

  • Im Todesfall richtet sich die Leistung danach, ob der Erbe in den Leasingvertrag eintritt oder nicht: Tritt der Erbe nicht in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme dem sogenannten Kündigungsschaden, den die BMW Bank GmbH dem Leasingnehmer im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages in Rechnung stellt, maximal 15.000 EUR. Tritt der Erbe in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme zwölf Leasingraten für das geleaste Fahrzeug in der Höhe, die zum Zeitpunkt des Todes galt, bis zu einer Summe von 15.000 EUR.
  • Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit übernimmt die Leasingratenversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen ab Beginn der Arbeitslosigkeit bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate.
  • Alternativ besteht Schutz gegen Schwere Krankheiten. Bei Erstdiagnose einer Schweren Krankheit während der Dauer des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn übernimmt die Leasingratenversicherung das Zwölffache der bei Eintritt der Schweren Krankheit geltenden monatlichen Leasingrate als Einmalzahlung bis zu 15.000 EUR.

* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss. ** Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag. *** Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre. *** Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen. ** Ausgenommen ist „BMW Protection“

Kontaktieren Sie uns

  • Bitte auswählen
  • Herr
  • Frau
  • divers

Datenschutzhinweis: Informationen zur Verwendung der soeben von Ihnen erhobenen Daten finden Sie hier.
 
Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme für werbliche Informationen
Ich stimme zu, dass die Schmidt Gruppe meine soeben von mir angegebenen personenbezogenen Daten automationsunterstützt verarbeitet und zum Zweck der Beratung, der Bewerbung von und Informationen über neue Angebote für Produkte, Dienst- und Serviceleistungen und ähnliche Aktivitäten von der Schmidt Gruppe und von der Schmidt Gruppe vertriebenen Marken sowie für Kundenbefragungen und statistischen Auswertungen zu Marketingzwecken verwendet. Ich bin auch mit der Zusendung von Werbung und der Kontaktaufnahme über den/die von mir ausgewählten Kanal/Kanäle einverstanden.

Unser Service ist ausgezeichnet.

Das Autohaus Michael Schmidt zählt zu den besten Autohäusern in Deutschland, denn wir haben bei AutoScout24 besonders viele und gute Kundenbewertungen erhalten. Überzeugen Sie sich selbst.