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Neuer Elektrobonus ab 01.01.2026 – alle Vorteile im Überblick

Mit dem neuen staatlichen Förderprogramm wird der Umstieg auf Elektromobilität jetzt noch attraktiver. Der Bund unterstützt Privatpersonen beim Kauf eines Elektrofahrzeugs – rückwirkend ab dem 01.01.2026.

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Welche Voraussetzungen gelten für den Elektrobonus?

Die staatliche Förderung richtet sich an Privatpersonen und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Wer kann die Förderung nutzen?

  • Ausschließlich Privatkunden
  • Neuzulassung ab dem 01.01.2026

Antragstellung

  • Förderanträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
  • Online-Beantragung mit rückwirkender Gültigkeit

Förderfähige Fahrzeuge

  • Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen
  • Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1

Förderfähige Antriebsarten

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV)
  • Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender (REEV)

Technische Anforderungen für PHEV & REEV

Plug-in-Hybrid- und Range-Extender-Modelle müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • CO₂-Emissionen von maximal 60 g/km
  • oder elektrische Reichweite von mindestens 80 km

Einkommensgrenze

  • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 80.000 €
  • Erhöhung um 5.000 € pro Kind (für bis zu zwei Kinder)
  • Maximale Einkommensgrenze: 90.000 €

Welche Förderbeträge sind möglich?

Die Höhe des Elektrobonus richtet sich nach der gewählten Antriebsart sowie nach Ihrem
zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Zusätzlich kann ein Kinderbonus berücksichtigt werden.

Grundförderung nach Antriebsart

  • 3.000 € Förderbetrag für rein batterieelektrische Neufahrzeuge
  • 1.500 € Förderbetrag für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range Extender

Einkommensabhängige Zusatzförderung

  • 1.000 € zusätzlicher Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 45.001 € bis 60.000 €
  • 2.000 € zusätzlicher Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 45.000 €

Kinderbonus

  • Zusätzlicher Bonus von bis zu 1.000 €
  • 500 € pro Kind (für maximal zwei Kinder)

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