Neuer Elektrobonus ab 01.01.2026 – alle Vorteile im Überblick
Mit dem neuen staatlichen Förderprogramm wird der Umstieg auf Elektromobilität jetzt noch attraktiver. Der Bund unterstützt Privatpersonen beim Kauf eines Elektrofahrzeugs – rückwirkend ab dem 01.01.2026.
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Welche Voraussetzungen gelten für den Elektrobonus?
Die staatliche Förderung richtet sich an Privatpersonen und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
Wer kann die Förderung nutzen?
- Ausschließlich Privatkunden
- Neuzulassung ab dem 01.01.2026
Antragstellung
- Förderanträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
- Online-Beantragung mit rückwirkender Gültigkeit
Förderfähige Fahrzeuge
- Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen
- Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1
Förderfähige Antriebsarten
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV)
- Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender (REEV)
Technische Anforderungen für PHEV & REEV
Plug-in-Hybrid- und Range-Extender-Modelle müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- CO₂-Emissionen von maximal 60 g/km
- oder elektrische Reichweite von mindestens 80 km
Einkommensgrenze
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 80.000 €
- Erhöhung um 5.000 € pro Kind (für bis zu zwei Kinder)
- Maximale Einkommensgrenze: 90.000 €
Welche Förderbeträge sind möglich?
Die Höhe des Elektrobonus richtet sich nach der gewählten Antriebsart sowie nach Ihrem
zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Zusätzlich kann ein Kinderbonus berücksichtigt werden.
Grundförderung nach Antriebsart
- 3.000 € Förderbetrag für rein batterieelektrische Neufahrzeuge
- 1.500 € Förderbetrag für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range Extender
Einkommensabhängige Zusatzförderung
- 1.000 € zusätzlicher Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 45.001 € bis 60.000 €
- 2.000 € zusätzlicher Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 45.000 €
Kinderbonus
- Zusätzlicher Bonus von bis zu 1.000 €
- 500 € pro Kind (für maximal zwei Kinder)
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