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Nehmen Sie an unserem Gewinnspiel teil und erleben Sie Fahrspaß pur:

Gewinnen Sie ein Wochenende mit Ihrem Traum-MINI und lassen Sie die Freude am Fahren neu aufleben. Alle Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen finden Sie im unteren Abschnitt.

Gewinnspiel

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AGB GEWINNSPIEL

Das Gewinnspiel “Gewinne eine Probefahrt mit einem MINI Modell deiner Wahl“ läuft vom 20.04.2024 10:00 Uhr bis 31.05.2024 19:00 Uhr.

Verlost wird eine Probefahrt mit einem MINI Modell nach Wunsch für einen Zeitraum von Freitagnachmittag bis Montagvormittag. Der/Die Gewinner/-in muss mindestens seit 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.  Dabei behält sich das Autohaus Michael Schmidt vor den/die Gewinner/-in dahingehend zu prüfen, ob sie/er für eine Probefahrt mit dem von ihm gewünschten Fahrzeug geeignet ist.  Sollte dies nicht der Fall sein, so kann das Autohaus selbst entscheiden, welches Fahrzeug der/die Gewinner/in für die Probefahrt erhält. Sollte das vom/von der Gewinner/-in gewünschte Fahrzeug in absehbarere Zeit nicht verfügbar sein, so kann das Autohaus ebenso selbst entscheiden, welches Fahrzeug der/die Gewinner/-in für die Probefahrt erhält. Der genaue Termin für die Probefahrt wird mit dem/der Gewinner/-in individuell abgestimmt. Das Fahrzeug kann nur persönlich in einer unserer Filialen vor Ort abgeholt werden. Der Gewinn kann nicht ausgezahlt oder gegen anderen finanziellen Forderungen des Autohauses aufgewogen werden.

Es gelten die untenstehenden allgemeinen Nutzungsbedingungen für Probefahrten, die jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin durch Teilnahme an dem Gewinnspiel als verbindlich anerkennt. Zudem sind 500 Kilometer Fahrstrecke bei der Probefahrt inklusive. Teilnehmen können alle Privatpersonen, mit Wohnsitz in Deutschland, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Autohaus Michael Schmidt GmbH sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Probefahrt:

Der Benutzer haftet gegenüber der Autohaus Michael Schmidt GmbH vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer schuldhaft verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Hagel, Sturm, Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme). Sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers oder eines berechtigten Fahrers zurückzuführen ist, haftet der Benutzer in vollem Umfang. Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad – im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks (siehe auch Ziffer 1 der Nutzungsbedingungen) oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeugs eintritt.

Nutzungsbedingungen: 

1. Verwendungszweck

Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Es gilt die Vor Ort ausgefüllte Fahrnutzungserlaubnis. Dem Benutzer ist insbesondere untersagt a) das Fahrzeug anderen unberechtigten Fahrern zu überlassen; b) das Fahrzeug einem solchermaßen berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist; c) das Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist; d) das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen; e) die gewerbsmäßige Personenbeförderung gegen Entgelt; f) die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten; g) das Fahrzeug abseits befestigter Straßen zu benutzen; h) das Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen; i) die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen; j) das Fahrzeug ohne Zustimmung des Autohauses außerhalb Deutschlands zu benutzen.

2. Übergabe und Benutzung

Das Fahrzeug wird vollgetankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung des Autohauses darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen.

3. Haftungsausschluss des Autohauses

Das Autohaus haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, das Autohaus handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Gegen Betriebsangehörige und Erfüllungsgehilfen des Autohauses können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, aus Ansprüche gegen das Autohaus selbst nicht  bestehen. Der Benutzer wird das Autohaus von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung des Autohauses für den Schaden eintritt. Fälle, in denen der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Benutzer oder seinen Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren das Autohaus nicht. Der Benutzer stellt das Autohaus von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. Das Autohaus ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.

4. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Benutzer jeweils der Zustimmung des Autohauses. Wird diese erteilt, so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Falle auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas, auf die auch der Versicherungsschutz beschränkt ist. Sofern sich der ständige Wohnsitz des Benutzers / Fahrers nicht in der Bundesrepublik Deutschland befindet, ist der Benutzer verpflichtet, das Fahrzeug bei der ersten ausländischen Zolldienststelle vorzuführen und dort ggf. ordnungsgemäß zur vorübergehenden Zollverwendung abzufertigen. Eventuelle Sicherheiten sind von ihm zu leisten. Sollten durch die Nichtbeachtung der entsprechenden zoll- bzw. bußgeldrechtliche Forderungen entstehen, so sind diese vom Benutzer zu tragen.

5. Erfordernisse im Fall eines Schadens

Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich und schriftlich das Autohaus sowie die nächste Polizeidienststelle. Der schriftliche Unfallbericht an das Autohaus enthält folgende Angaben: Datum, Zeit und Ort des Unfalls; Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum); Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge; detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen; Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden); Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges

6. Rückgabe

Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Das Autohaus ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit heraus zu verlangen. Insbesondere kann das Autohaus diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn das Autohaus das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der dem Autohaus aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht.

7. Verschiedenes

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Benutzer hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber dem Autohaus zurückzuhalten. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort der Fahrzeugübergabe an den Benutzer.